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Ein Jahr Basiskonto: Kein sicherer Kontozugang für alle

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Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg e.V., die Fachstelle Antidiskriminierung der Opferperspektive e.V. und der Migrationsrat Berlin e.V. haben die Umsetzung des sogenannten Basiskontos in der Praxis überprüft.

Ein Jahr nach dessen Einführung sind immer noch deutliche Mängel in der Praxis der Banken zu beanstanden, die Geflüchtete und Obdachlose am härtesten Treffen. Nach diesen Ergebnissen fordern die Organisationen die Politik und den Gesetzgeber dazu auf, die Umsetzungspraxis zu verbessern und das Recht auf ein Konto für alle Menschen zu gewährleisten.

Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto für Verbraucher*innen mit grundlegenden Funktionen, auf das jede Person einen Rechtsanspruch hat. So sehen es das Zahlungskontengesetz und die Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung vor, mit denen im Juni bzw. im Juli 2016 die Zahlungskontenrichtlinie der Europäischen Union ins deutsche Recht umgesetzt wurde.

„Die neuen Regelungen haben in der Praxis Verbesserungen beim Zugang zum Konto gebracht und einige Hürden wie die der mangelnden Sprachkenntnisse effektiv abgebaut. Dennoch ist die Gesetzeskenntnis bei den BankmitarbeiterInnen in den Geldinstituten nicht verankert. Das hat zur Folge, dass geflüchtete Menschen und Menschen ohne einen festen Wohnsitz immer noch mittelbar diskriminiert werden“, so Cristina Martín Asensio von der Fachstelle Antidiskriminierung des Opferperspektive e.V.

Die Organisationen sehen drei Problembereiche in der Umsetzung des Basiskontos. Am schwierigsten ist bei Banken und Sparkassen die Kontoeröffnung für Menschen, die nicht polizeilich gemeldet sind. Dabei verlangt das Zahlungskontengesetz lediglich die postalische Erreichbarkeit der Kund*innen (z.B. über Freund*innen oder Beratungsstellen). Auch bei den Identitätsnachweisen, die für Kontoeröffnungen verlangt werden, gibt es Probleme. Viele befragte Geldinstitute akzeptieren entgegen der Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung Duldungen
und Ankunftsnachweise oft nicht als ausreichende Ausweisdokumente. In vielen Fällen besteht Unkenntnis der Bankangestellten über den Charakter dieser Dokumente. Die daraus resultierende Unsicherheit führt nach der Erfahrung der Organisationen in der Praxis zur Diskriminierung von vielen Geflüchteten. Weiterhin ist vielen Mitarbeiter*innen in den Filialen nicht bekannt, dass im Falle der Ablehnung einer Kontoeröffnung eine Informationspflicht der Banken besteht. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Kund*innen nicht adäquat über ihre Rechte informiert sind.

Tatsächlich von der Eröffnung eines Kontos ausgeschlossen sind geflüchtete Menschen, die nur im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind. Die Verordnung erkennt diese nicht als Identifikationsdokument an. Hier besteht eine Gesetzeslücke.

„Es zeigt sich, dass ein Gesetz allein nicht reicht. Schulungen der Mitarbeiter*innen in den Geldinstituten sind notwendig. Ebenso nötig sind Kontrollmechanismen, die das Recht auf ein Konto in der Umsetzungspraxis gewährleisten. Den Gesetzgeber fordern wir dazu auf, die gesetzliche Diskriminierung von Menschen mit Fiktionsbescheinigung zu beenden. Solange dies nicht passiert, bleibt die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie ins deutsche Recht unvollständig“, so Cristina Martín Asensio der Fachstelle Antidiskriminierung des Opferperspektive e.V.

Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg, die Fachstelle Antidiskriminierung des Opferperspektive e.V. und der Migrationsrat Berlin setzen sich seit 2014 gemeinsam für einen diskriminierungsfreien Zugang zum Konto für alle Menschen ein. 2015 wurden sie am Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie beteiligt.

Den vollständigen Bericht zur Umsetzungspraxis des Basiskontos können Sie hier einsehen.

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