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Antidiskriminierungsberatung Brandenburg vor dem Aus

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PRESSEMITTEILUNG

Antidiskriminierungsberatung Brandenburg vor dem Aus – Schutz für Betroffene rechter Gewalt gefährdet

Aufgrund fehlender Haushaltsmittel steht die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg zum Jahresende vor dem Aus. Lediglich ein kleiner Teilbereich zur Beratung bei rassistischer Diskriminierung könnte weitergeführt werden. Auch die Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt muss bei steigender Nachfrage deutlich eingeschränkt werden.

Der Brandenburger Landtag hat über den Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 entschieden. Für die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg wurden darin keinerlei Mittel vorgesehen. Lediglich ein kleiner Teilbereich – das von der Landesintegrationsbeauftragten geförderte Projekt zur Beratung bei rassistischer Diskriminierung – könnte fortgeführt werden. Ohne eine gesicherte Finanzierung ist der Verein Opferperspektive e.V. gezwungen, seine Unterstützung für Menschen einzustellen, die beispielsweise aufgrund von Behinderung, Alter, Herkunft oder Geschlecht benachteiligt werden – damit würde eine zentrale Anlauf- und Unterstützungsstruktur im Land wegfallen.

Es ist ein fatales Signal, dass der Schutz vor Diskriminierung, der Schutz von Minderheiten und der soziale Frieden für die Landesregierung offenbar keine Priorität haben“, sagt Marcus Reinert vom Trägerverein der Antidiskriminierungsberatung, Opferperspektive e.V. „Der Schutz und die Unterstützung für Menschen, die in Brandenburg diskriminiert werden oder Opfer rechter, rassistischer, antisemitischer, queerfeindlicher oder anderer vorurteilsmotivierter Gewalt sind, dürfen kein Lippenbekenntnis bleiben.“

Für die Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sind im Haushalt zwar Mittel vorgesehen – sie reichen jedoch nicht aus, um die Arbeit im bisherigen Umfang fortzusetzen. Die Finanzierung durch das Programm „Tolerantes Brandenburg“ wurde auf dem derzeitigen Stand eingefroren – angesichts steigender Kosten und wachsender Beratungszahlen kommt dies einer faktischen Kürzung gleich. Ohne zusätzliche Mittel drohen auch hier deutliche Einschränkungen, die insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Nachfrage nach spezialisierter Unterstützung gravierende Folgen hätten.

Der Angriff auf das Fest der Vielfalt in Bad Freienwalde am vergangenen Wochenende hat einmal mehr deutlich gemacht, wie akut die Bedrohung für Menschen ist, die zu Feindbildern der extremen Rechten gehören – und wie unverzichtbar Schutz und Beratung für die Betroffenen sind. In der Folge werden parteiübergreifend Forderungen nach wirksamer Unterstützung laut. „Das dürfen keine reinen Absichtserklärungen bleiben“, kritisiert Reinert. „Wir fordern die Landtagsabgeordneten eindringlich auf, sich für die finanzielle Absicherung der Beratungsangebote für Betroffene von rechter Gewalt und Diskriminierung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes einzusetzen.“

Zum Hintergrund:

Die Förderung der allgemeinen und landesweiten Antidiskriminierungsberatung der Opferperspektive wurde bisher zu 90 % aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Bundesförderung läuft nach der 3-jährigen Förderphase zum Januar 2026 aus. Nach dieser Anschubphase sollen gemäß der Förderlogik die aufgebauten Beratungsstrukturen in die Landesförderung übergehen. So auch in Brandenburg. Doch im Haushalt der Regierungskoalition wurden keine Gelder für die Fortführung eingestellt. Damit droht die einzige unabhängige und allgemeine Beratung für Menschen, die in Brandenburg Diskriminierung erleben, ersatzlos wegzufallen.

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