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Diskriminierung

Diskriminierung bedeutet: Menschen werden aufgrund einzelner Merkmale in eine Kategorie eingeordnet und benachteiligt. Die Merkmale können tatsächliche Eigenschaften der Menschen sein oder Zuschreibungen. Eine Zuschreibung ist es dann, wenn einer Person etwas von außen unterstellt wird, das vielleicht gar nicht stimmt.

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung ist nicht erlaubt und verletzt Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet in verschiedenen Lebenslagen rechtlichen Schutz vor Benachteiligung aufgrund

  • von Rassismus,
  • des Geschlechts,
  • der sexuellen Identität,
  • einer Behinderung oder chronischen Krankheit,
  • des Lebensalters,
  • der Religion oder Weltanschauung.

Oft werden Menschen auch aufgrund mehrerer Kategorien diskriminiert. Dann sprechen wir von Mehrfachdiskriminierung.

Diskriminierung geht immer von unterschiedlichen Macht-Positionen aus. Denn in unserer Gesellschaft ist Macht ungleich verteilt. Teilhabe ist nicht für alle Menschen gleichermaßen möglich. Von Diskriminierung betroffen sind Menschen, die in einem bestimmten Macht-Verhältnis in einer benachteiligten Position sind.

In allen Bereichen des Lebens kann es zu Diskriminierung kommen: auf der Arbeit, in der Nachbarschaft, in der Schule, im Bus, beim Einkaufen, im Kino, … Sie kann ganz unterschiedlich aussehen. Belästigung und Ausgrenzung sind nur einige Beispiele. Diskriminierung passiert oft auch unabsichtlich – doch auch dann kann sie die Würde eines Menschen verletzen.

Diskriminierung wird oft von einzelnen Personen ausgeübt. Es gibt auch strukturelle Diskriminierung – zum Beispiel, wenn Regelungen in einer Institution eine bestimmte Gruppe von Menschen systematisch benachteiligen. Es kann auch strukturelle Diskriminierung sein, wenn Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen gleich behandelt werden. Wird zum Beispiel nicht für Barrierefreiheit gesorgt, ist dies eine Form von Diskriminierung, denn so sind manche Menschen ausgeschlossen.

Für die Betroffenen ist Diskriminierung meist schmerzhaft. Wenn Sie selbst Diskriminierung erlebt haben, müssen Sie damit nicht allein bleiben!

Wir unterstützen Sie. Gemeinsam können wir uns gegen Ungerechtigkeit wehren.

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Verschiedene Diskriminierungserfahrungen


Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibungen

… umfasst die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Zugehörigkeit, ihrer Hautfarbe, ihrer Sprache oder ihres Aufenthaltsstatus. Die von außen zugeschriebene Herkunft oder Zugehörigkeit stimmt dabei nicht immer mit der Wirklichkeit überein.

Rassismus hat eine lange Geschichte, unter anderem im Kolonialismus. Es gibt verschiedene Formen von Rassismus mit einer jeweils eigenen Geschichte. Zum Beispiel gibt es Rassismus gegen Schwarze Menschen, gegen Sintizze und Romnja, anti-muslimischen, anti-asiatischen und anti-slawischen Rassismus.

„Mein Nachbar beleidigt und mobbt mich. Dabei sagt er, dass in diesem Haus nur Deutsche wohnen sollen. Die Hausverwaltung tut nichts dagegen.“

„Wenn weiße Kinder in der Schule mein Schwarzes Kind ärgern, gibt die Lehrerin immer meinem Kind die Schuld. Mein Kind wird dann bestraft, die weißen Kinder nicht.“

„Ich habe mich auf eine freie Wohnung beworben. Als ich meinen arabischen Namen nannte, wurde die Stimmung ganz eisig und der Vermieter sagte plötzlich, die Wohnung sei doch nicht mehr frei.“

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

… betrifft häufig Frauen, zum Beispiel in Form von Belästigung, Ungleichbehandlung in der Arbeitswelt und vielem mehr. Das bezeichnen wir auch als Sexismus.

Auch trans, inter und nicht-binäre Menschen erleben Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. Viele Menschen nehmen fälschlicherweise an, dass es nur zwei Geschlechter gebe und diese unveränderlich seien. Für trans, inter und nicht-binäre Menschen ist in dieser Denkweise kein Platz. Von Queerfeindlichkeit sprechen wir unter anderem, wenn sie und ihre Rechte nicht respektiert werden.

„Mein Arbeitskollege fragt mich immer wieder nach einem Date, obwohl ich schon nein gesagt habe. Er macht anzügliche Sprüche und mein Chef sagt nichts dagegen.“

„Eine Sicherheitsmitarbeiterin im Einkaufszentrum hat damit gedroht, die Polizei zu rufen, wenn ich als trans* Frau die Frauentoiletten benutze.“

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität

… beschreibt die Benachteiligung von Menschen wegen ihrer persönlichen Vorliebe bei der Partner:innen-Wahl.

Betroffen sind zum Beispiel bisexuelle, lesbische, schwule, pansexuelle und asexuelle Menschen. Auch bei dieser Form von Diskriminierung sprechen wir von Queerfeindlichkeit.

„Die Café-Besitzerin wollte mich und meinen gleichgeschlechtlichen Partner nicht bedienen.“

„In der Kita sollten alle Kinder Geschenke zum Vatertag basteln. Unser Kind hat keinen Vater und wollte etwas für seine beiden Mütter basteln. Aber die Erzieherin sagte, das sei ja nicht normal, und es solle lieber einfach gar nicht mitmachen.“

Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit

… ist die Benachteiligung von Menschen, die nicht der Norm der Nicht-Behinderung entsprechen. In unserer Gesellschaft gibt es bestimmte Normen, die vorschreiben, wie Menschen sein und was sie können sollen. Die Benachteiligung von Menschen, weil sie bestimmte Fähigkeiten nicht haben, wird auch Ableismus genannt. Der Begriff kommt vom englischen Wort „ability“ = Fähigkeit. Zum Beispiel werden Menschen durch Barrieren von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen.

Betroffen von dieser Form von Diskriminierung sind unter anderem Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten, Menschen mit psychischen Erkrankungen, neurodivergente Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Zuständen, die von der Norm abweichen.

„Ich wurde aufgrund meines Assistenzhundes nicht ins Restaurant gelassen.“

„Meine Lehrerin wollte mir keine Extra-Zeit für die Prüfung geben, obwohl ich eine Diagnose für eine Lese-Rechtschreib-Schwäche habe und einfach länger brauche.“

Diskriminierung aufgrund des Lebensalters

… kann sowohl junge als auch ältere Menschen betreffen – in unterschiedlicher Weise.

Dazu gehört zum Beispiel, Menschen einer bestimmten Altersgruppe pauschal auszuschließen. Ein anderes Beispiel ist, Menschen abzuwerten, weil sie jung oder alt sind.

„In der Stellenausschreibung einer Busfirma stand, dass nur Fahrer:innen unter 45 Jahren gesucht werden. Deshalb konnte ich mich dort gar nicht erst bewerben.“

„Obwohl ich einen hohen Abschluss habe und qualifiziert bin, wurde ich für eine Leitungsposition in meinem Unternehmen abgelehnt. In einem persönlichen Gespräch sagte die Geschäftsführung, ein ‚Küken‘ wie ich sei einfach noch nicht reif für diese Aufgabe.“

Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung

… betrifft oft Menschen, die in einem bestimmten Kontext zu einer religiösen Minderheit gehören. In Deutschland wird in der Regel das Christentum besonders berücksichtigt. Das zeigt sich etwa bei den gesetzlichen Feiertagen. Menschen, die anderen Religionen angehören, werden oft benachteiligt.

In Deutschland erleben zum Beispiel muslimische Menschen häufig Diskriminierung aufgrund ihrer Religion. Diese Diskriminierung kann auch Menschen treffen, denen nur zugeschrieben wird, muslimisch zu sein. Dabei spielt Rassismus oft eine Rolle.

Auch Jüdinnen:Juden erleben in Deutschland oft Diskriminierung. Aufgrund von Antisemitismus geschieht dies auch unabhängig davon, ob und wie sie die Religion ausüben.

„Ich sollte den Kleingarten nicht bekommen, weil ich beim Grillabend keine Schweinefleischwurst mit den anderen Mitgliedern essen würde.“

„Ich habe einen Job nicht bekommen, obwohl ich sehr gut dafür qualifiziert war. Als ich nachfragte, warum, sagte der Personalchef, ich würde ja im Fastenmonat Ramadan bestimmt nicht richtig arbeiten und das könne sich die Firma nicht leisten.“

Antisemitismus

… beschreibt die Benachteiligung von Jüdinnen:Juden. Der Begriff bezeichnet auch den Hass auf Jüdinnen:Juden und die Ablehnung alles Jüdischen. Antisemitismus hat eine lange Geschichte und drückt sich oft auch indirekt und verschlüsselt aus.

„Als eine Kellnerin im Café meine Davidstern-Kette sah, ignorierte sie mich so lange, bis ich wieder ging, ohne bestellt zu haben.“

„Meine Kollegen posten öfter Videos mit antisemitischen Verschwörungs-Erzählungen in unseren Team-Chat. Unsere Chefin hindert sie nicht daran. Als Jüdin fühle ich mich dadurch auf der Arbeit unsicher.“

Mehrfachdiskriminierung

… beschreibt eine Benachteiligung von Menschen aufgrund mehrerer Kategorien.

Viele Menschen sind in mehreren Macht-Verhältnissen in der benachteiligten Position. Sie erleben also Diskriminierung aufgrund verschiedener Kategorien – beispielsweise als Schwarze Frau oder als homosexuelle Person mit Behinderung. Die verschiedenen Diskriminierungen wirken dabei zusammen. Das wird oft als Intersektionalität bezeichnet. Auch wir haben eine intersektionale Haltung. Das heißt: Es ist uns wichtig, die verschiedenen Kategorien zusammen zu betrachten. Denn Menschen sind nicht eindimensional. Sie haben immer viele unterschiedliche Positionen und Zugehörigkeiten gleichzeitig. Diskriminierung kann sie deshalb in unterschiedlicher Weise treffen.

„Ich bin Muslima und arbeite als Ärztin in einer Klinik. Die Personalleiterin empfahl mir, ohne mein Kopftuch zur Arbeit zu kommen, da viele Leute in unserer Gegend ‚keine Ausländer mögen‘. Manche Patient:innen lassen sich nicht von mir behandeln oder fragen mich, wann endlich der ‚richtige‘ Arzt käme.“

„Wegen meiner Behinderung benötige ich bestimmte Hilfsmittel für den Alltag. Doch mein Antrag bei der Krankenkasse wurde abgelehnt. Als ich dort anrief, sagte mir ein Mitarbeiter, ich solle doch froh sein, dass ich überhaupt in Deutschland leben dürfe, und nicht noch lauter ,Extra-Würste‘ verlangen.“
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Grenzen des Diskriminerungsschutzes

In Deutschland gibt es rechtlichen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der beschriebenen Kategorien in den Bereichen Arbeitsrecht und Zivilrecht. Es ist also möglich, auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dagegen vorzugehen.

Andere Kategorien von Diskriminierung sind vom AGG bislang nicht abgedeckt. Auch sind nicht alle Lebensbereiche abgedeckt. Das AGG gilt nicht für staatliches Handeln, beispielsweise in Behörden oder in Schulen. Als Antidiskriminierungsberatung Brandenburg setzen wir uns dafür ein, dass diese Schutzlücke geschlossen wird. Wir fordern ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz, das auch vor Diskriminierung durch staatliche Einrichtungen schützt.

Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten, in der aktuellen Rechtslage gegen Diskriminierung vorzugehen. Neben dem AGG gibt es auch weitere Gesetze, die Menschen vor Diskriminierung schützen können.

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