Antidiskriminierungsberatung Brandenburg fordert ein Landesantidiskriminierungsgesetz
In Brandenburg sind Menschen mit Migrationsgeschichte tagtäglich Diskriminierungen ausgesetzt. Betroffen sind neu Zugewanderte genauso wie schon lange hier lebende Eingebürgerte, Hochqualifizierte genauso wie Landarbeiterinnen und Kellner.
Sie erleben rassistische Beleidigungen auf der Straße, werden bei der Wohnungssuche benachteiligt, erhalten schlechteren Lohn, werden in der Schule gemobbt, beim Arzt schlechter versorgt, in Behörden und beim Einkaufen abwertend behandelt oder an der Diskothekentür abgewiesen.
Menschen, die nicht von Rassismus betroffen sind, können die tiefgreifenden Auswirkungen von solchen Würdeverletzungen, verweigerten Chancen und vorenthaltener Teilhabe kaum ermessen.
Die brandenburgische Parlamentsmehrheit hat das Problem erkannt und Ende 2013 die Landesverfassung um eine sog. Antirassismusklausel ergänzt, die allerdings mit konkreten Maßnahmen unterfüttert werden muss, soll sie nicht rein symbolisch bleiben. Folgerichtig wäre die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG), was aber leider bis heute auf sich warten lässt. Deshalb ist es immer noch so, dass Menschen sich juristisch z. B. gegen einen diskriminierenden Vermieter zur Wehr zu setzen können, nicht aber gegen eine Behördenmitarbeiterin oder einen Lehrer. Wenn es zu Diskriminierung durch staatliche Stellen kommt, bietet nämlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) keinen Schutz, weil es nur im zivilrechtlichen Bereich gilt. Diese Schutzlücke im öffentlichen Recht gilt es zu schließen.
Will Brandenburg modern und attraktiv sein für neue Unternehmen, mehr Zuzug und mehr Tourismus haben, so muss es ein Leben und Wirtschaften in einer offenen und diskriminierungsfreien Gesellschaft bieten können. Erst dann werden sich hier alle Menschen willkommen fühlen.
Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg berät und interveniert seit 5 Jahren landesweit in Fällen von rassistischer Diskriminierung.